Eine Stiftung, gemeinnützig bzw. Familienstiftung, senkt Ihre Steuerlast, schützt Ihr Vermögen und bietet langfristige Flexibilität bzw. Planungssicherheit. Sie profitieren von steuerlichen Vorteilen und einer stabilen Vermögensverwaltung.
Wir übernehmen die Treuhänderschaft für Ihre gemeinnützige Stiftung oder Familienstiftung. Profitieren Sie von unserer „Alles aus einer Hand“-Lösung für umfassende Sicherheit und Effizienz.
Wir sind spezialisiert auf die Buchführung für Vereine und Stiftungen – präzise, zuverlässig und lösungsorientiert. Neben der Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle zeigen wir Ihnen Optimierungspotenziale auf.
Geschäftsführer
Josua Dahlmann
Ihr Anliegen ist mir wichtig - vereinbaren Sie einen gemeinsamen Termin.
Telefon: 0176 / 62 58 24 36
E-Mail: josua@dahlmann.gmbh
Es öffnet sich ein neues Fenster. Über den Dienstleister Calendly können Sie einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren.
Geboren 1989 und aufgewachsen im Vereins- und Stiftungswesen, habe ich von früh auf verstanden, wie wichtig Engagement, Verantwortung und Ehrlichkeit sind. Als Vorstand einer Genossenschaft und Mitglied in diversen Vereinen setze ich mich aktiv für den Mittelstand ein – mit dem Ziel, Vermögen intelligent aufzubauen, zu erhalten und die Steuerlast zu senken.
Meine berufliche Laufbahn als Finanzbuchhalter und Geschäftsführer hat mir gezeigt, dass Vertrauen und Integrität die Basis für erfolgreiche Zusammenarbeit sind. Nach einer prägenden Zeit als Missionar in Mexiko bringe ich nicht nur Fachwissen, sondern auch tief verankerte Werte in jedes Projekt mit ein.
Meine Philosophie dreht sich um langfristigen Vermögensaufbau, effektive Erbschaftsplanung und kluge Investments. Mit meiner „Alles-aus-einer-Hand-Lösung“ stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite – für individuelle Strategien, mit denen wir Ihre Ziele gemeinsam erreichen.
Nutzen Sie die Vorteile eines Vereins um sich als Selbstständiger bzw. Unternehmer optimiert aufzustellen. Bauen Sie Ihre eigene Unternehmensstruktur auf.
Lassen Sie steigende Abgaben nicht Ihre Lohnerhöhungen schmälern. Ihre Mitarbeiter verdienen es, für Sie zu arbeiten – und nicht für den Staat. Wir helfen Ihnen, mehr Netto vom Brutto zu sichern.
Investieren Sie in eine Unterstützungskasse, deren Anlageentscheidungen Sie aktiv mitgestalten. So schaffen Sie Sicherheit, kontinuierliche Wertsteigerung und langfristige Gewinne.
Schützen Sie Ihr Vermögen sicher und risikofrei durch Sachwerte. Edelmetalle bieten nicht nur Inflationsschutz, sondern auch tägliche Verfügbarkeit und stabile Erträge.
Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn das Unerwartete passiert? Mit unserer professionellen Notfallplanung stellen Sie sicher, dass Ihre Familie geschützt ist und alle wichtigen Dokumente griffbereit sind – sowohl im Privatleben als auch im Geschäft.
Alles aus einer Hand – umfassender Versicherungsschutz mit einem erfahrenen Ansprechpartner, der Ihnen stets zur Seite steht. Wir vermitteln Ihnen vertrauensvolle Geschäftspartner für Ihre Absicherung.
Eine Familienstiftung hat i.d.r. 15% Körperschaftsteuersatz auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Gegensatz zu einer Privat gehaltenen Immobilie bei bis zu 42% Einkommensteuer. Somit baut man mehr Vermögen in der Stiftung auf, da der Steuersatz deutlich geringer ist, als auf der privaten Seite.
Ein Treuhänder verwaltet treuhänderisch, also im Auftrag des Stifters, das Vermögen der Stiftung. Gerade bei einer kleinen gemeinnützigen Stiftung ist ein Treuhänder sinnvoll. Diese Tätigkeit kann eine natürliche sowie juristische Person übernehmen.
Eine Familienstiftung ist eine besondere Form der Stiftung mit dem Ziel der Förderung der eigenen Familien. Diese Förderungen an die Familienmitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erfolgen.
Eine gemeinnützige Stiftung hat das Ziel, mit den erwirtschafteten Erträgen, selbstlos, die Förderung des Gemeinnutz, also die Förderung von gemeinnützigen Zwecken. Diese sind z.B. die Förderung von Religion, Naturschutz, Katastrophenschutz, Jugendpflege, Altenpflege, usw. (Siehe §52 AO). Die Stiftung kann diese gemeinnützige Tätigkeit selbst ausführen oder entsprechende Organisationen mit Ihren finanziellen Mitteln unterstützen.
Durch die strategische Nutzung des Vereins, können Unternehmensgewinne reduziert werden.